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Häufig gestellte Fragen
FAQs
Das Erstgespräch dauert max. 50 Min und ist ein unverbindliches Kennenlernen. Sie erzählen mir, was Sie beschäftigt und was Sie sich von einer Therapie erhoffen. Ich erkläre Ihnen den möglichen Ablauf und beantworte gerne all Ihre Fragen. Gemeinsam klären wir, ob ich mit meiner Arbeitsweise die richtige Therapeutin für Sie bin.
Am Ende des Erstgesprächs haben Sie die Möglichkeit, direkt einen Folgetermin zu vereinbaren – oder sich in Ruhe noch ein paar Tage Zeit für Ihre Entscheidung zu nehmen.
Damit Therapie gut wirksam sein kann, finden die Sitzungen vor allem zu Beginn in der Regel einmal wöchentlich statt. Abweichende Vereinbarungen sind allerdings möglich und können gemeinsam mit Ihren Anliegen im Erstgespräch besprochen werden.
Die Gesamtdauer einer Therapie ist sehr unterschiedlich und hängt von den individuellen Themen und Zielen ab. Auch darüber können wir im Erstgespräch gerne sprechen.
Das Honorar für eine 50-minütige Einheit liegt bei 85 Euro.
Für Menschen mit geringerem Einkommen biete ich ein Kontingent an Therapieplätzen zu einem reduzierten Sozialtarif an. Bei Bedarf teilen Sie mir dies gerne in Ihrer Anfrage mit.
Eine Rückvergütung durch die gesetzliche Krankenkasse ist derzeit leider nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können therapeutische Kosten jedoch steuerlich abgesetzt werden.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist eine kostenfreie Absage bis zum Vortag um 12 Uhr möglich.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen muss ich das Honorar für die vereinbarte Einheit leider in Rechnung stellen, da ich Termine verbindlich für Sie reserviere.
Ja, auf Anfrage biete ich auch Termine per Videochat an.
Ich bin Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision – das bedeutet, ich befinde mich im letzten Abschnitt der rund siebenjährigen Psychotherapieausbildung.
In dieser Phase bin ich bereits berechtigt, Psychotherapie abzuhalten, bespreche meine Arbeit jedoch regelmäßig mit zwei erfahrenen Lehrtherapeutinnen. Meine Klient*innen profitieren dadurch von zusätzlicher Expertise.
Selbstverständlich unterliege ich auch in dieser Phase der absoluten Verschwiegenheit. Inhalte aus Therapien werden in der Supervision ausschließlich anonymisiert und vertraulich besprochen.
Da eine Verrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich ist, bieten Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision verhältnismäßig günstige Therapie an.
Psychotherapeut*innen stammen aus verschiedenen, meist psychosozialen Berufen und absolvieren zusätzlich eine etwa siebenjährige Ausbildung. Sie führen kurz- und langfristige Psychotherapien durch. Medikamente dürfen sie nicht verschreiben.
Psycholog*innen haben ein Studium der Psychologie abgeschlossen und häufig weitere Zusatzausbildungen gemacht. Sie sind qualifiziert, psychologische Testungen, Diagnostik sowie Beratung durchzuführen. Medikamente dürfen auch sie nicht verschreiben.
Psychiater*innen sind Ärzt*innen, die nach ihrem Medizinstudium eine Facharztausbildung in Psychiatrie und psychotherapeutischer Medizin absolviert haben. Sie behandeln psychische Erkrankungen medizinisch und dürfen als Ärzt*innen auch Medikamente verschreiben.
Psychotherapie kann Sie unterstützen, wenn Sie mit Ihrer aktuellen Lebenssituation unzufrieden sind und sich Veränderung wünschen – oder neue Wege suchen, mit bestimmten Herausforderungen umzugehen.
Im Erstgespräch können wir gemeinsam besprechen, ob eine Psychotherapie im Moment das Richtige für Sie ist und wie ein möglicher Weg aussehen könnte.
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